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BMF will Garantiezins auf 0,25 Prozent senken
23.03.2021 23:32

BMF will Garantiezins auf 0,25 Prozent senken

Das Bundesfinanzministerium plant, den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) bei neu abzuschließenden Lebensversicherungen ab dem kommenden Jahr von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent abzusenken. Dafür will das BMF eine Verordnung auf den Weg bringen. Über das Vorhaben berichtet die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD). Das Schreiben an die finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD liegt unserem Portal vor.

„Der Höchstrechnungszins ist eine Mindestanforderung an die Bewertung der Verpflichtungen im Jahresabschluss“, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: „Mittelbar werden dadurch die Garantien begrenzt, die Lebensversicherer im Neugeschäft anbieten.“ Eine Anpassung werde in der Öffentlichkeit voraussichtlich auf breites Interesse stoßen.

Das BMF will bereits am 25. März den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorlegen. Anschließend soll dieser zur Anhörung an Bundesländer und Interessenverbände gehen.

"Garantiezins" deutscher Lebensversicherer für Neuverträge / Höchstrechnungszins von 1986 bis 2020

Das Vorhaben greift nach Auskunft Ryglewskis einen Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung auf. In einer Empfehlung an das BMF hatte der Verband geäußert, dass ein Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent „in Anbetracht des 2020 erneut gesunkenen Zinsniveaus und der hohen Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung“ zu hoch sei.

Der Forderung nach Absenkung des Zinses hat man sich beim BMF nun angeschlossen. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstützt den Vorschlag. Die Versicherungswirtschaft ist ebenfalls für eine Anpassung“, heißt es zudem in dem Schreiben an die Bundestagsfraktionen.

Der Höchstrechnungszins war zuletzt 2017 angepasst worden. Damals sank er von 1,25 Prozent auf das aktuelle Niveau von 0,9 Prozent.

Die Verordnung soll bis Anfang Mai 2021 auf den Weg gebracht werden. Der neue Garantiezinssatz soll ab dem 1. Januar 2022 gelten.

 

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