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Offizielles Dokument: "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe" wg. Corona
  • HARTMUT NAUJOK
  • Offizielles Dokument: "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe" wg. Corona
14.05.2020 18:34

Offizielles Dokument: "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe" wg. Corona

In irgendeiner Form wird der Bund seine Schulden, die jetzt auf einen Stand von etwa 100 % des jährlichen BIP steigen werden, abtragen müssen. Wenn eines Tages die Zinsen steigen, wäre allein die Zinslast mit den bisherigen Einnahmen des Staates kaum zu schultern. Interessant, dass der "Wissenschaftliche Dienst des Bundestages" eine Studie erstellt hat, deren Thema lautet: "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie".

Vermögensabgabe kann kommen

Die Vermögensabgabe, so der Kern der Studie, müsse eine einmalige Abgabe bleiben. Dennoch sei es zulässig, die Höhe der Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen - ganz so wie beim "Lastenausgleichsgesetz" 1952. Die Studie stellt darauf ab, dass drei verschiedene "einmalige Vermögensabgaben" in der Geschichte jeweils Kriegskosten decken sollten. Dies sei hier nicht der Fall.

Dieser Interpretation muss man hier nicht folgen. Ohnehin ist der Kampf gegen Corona zumindest sprachlich schon in einen kleinen Krieg ausgeartet. Zudem aber wird sich die Politik davon nicht bremsen lassen: Es geht im Endeffekt lediglich darum, eine Ausnahmesituation zu belegen, die staatliche Eingriffe rechtfertigen würde. Die liegt ohne Zweifel mit dem neuen Schuldenberg vor - und der wiederum wird durch die eigenen Feststellungen zusammen mit Virologen und den Empfehlungen zum Shutdown begründet.

Angeblich, so hieß es dazu im Internet, würden die Finanzämter sogar mit einer 7,5%igen Vermögensabgabe in dem Sinn rechnen, dass diese bereits "durchgespielt" würde. Daran muss man nicht unbedingt glauben. Beteiligte würden sich schon lange dazu geäußert haben. Nur: Dennoch gilt höchste Vorsicht.

Was hilft bei Vermögensabgaben

Wenn es so kommt, wie es offenbar zumindest der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages für legitim hält, dann wird zu einem bestimmten Stichtag festgestellt, wie hoch Ihr Vermögen ist. Darauf zahlen Sie dann eine Abgabe. Eine Flucht wird nicht möglich sein.

Es gibt Auswege, die man für interessant halten kann. Entweder Sie halten Vermögen in einer sehr unsichtbaren Form, also etwa in Schmuck oder in Wein, oder Sie investieren in Aktien. Aktien werden möglicherweise nicht oder allenfalls teilweise herangezogen. Denn der Staat wird nicht zu einem bestimmten Stichtag einen Marktwert feststellen können, der am Tag darauf bereits deutlich anders ist. Zudem sind so wenige Haushalte in Deutschland in Aktien investiert, dass die meisten abgabenpflichtig blieben.

Wenn Sie also Aktien kaufen, dann konzentrieren Sie sich allerdings auf Qualität. Denn die Kurse stehen bei vielen Unternehmen vor einer Neubewertung. Je länger die Wirtschaftskrise dauert, desto schlechter werden - galoppierend - die Geschäftsergebnisse. Kaufen Sie unbedingt Qualität – sprechen Sie mich dazu gerne an.

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