Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Bootshaftpflichtversicherung schützt Freizeitkapitäne
  • HARTMUT NAUJOK
  • Bootshaftpflichtversicherung schützt Freizeitkapitäne
09.05.2018 19:44

Bootshaftpflichtversicherung schützt Freizeitkapitäne

Im Sommer herrscht auf dem Wasser Hochbetrieb. Wer mit dem eigenen Segel- oder Motorboot unterwegs ist, schützt sich am besten mit einer Bootshaftpflichtversicherung, denn die einfache Privathaftpflichtpolice kommt lediglich für Schäden auf, die man mit kleinen Paddel- oder Ruderbooten verursacht. Doch was ist beim Haftpflichtschutz für größere Boote zu beachten?

Wer mit seinem Boot Sachschäden anrichtet oder Personen verletzt, haftet dafür persönlich und in voller Höhe. Die Bootshaftpflichtversicherung kommt finanziell für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch den Gebrauch des versicherten Wasserfahrzeugs entstehen. In Deutschland ist sie zwar noch keine Pflicht, aber unbedingt zu empfehlen, wenn man im Ernstfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben will. In vielen Ländern ist die Bootshaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden, andernfalls droht ein Bußgeld. Das gilt beispielsweise für Belgien, Italien, Kroatien, die Niederlande, die Schweiz, Spanien und Ungarn. In leistungsstarken Bootshaftpflichttarifen ist auch der Gebrauch des zum Boot gehörenden Trailers mitversichert und der Deckungsschutz gilt weltweit. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Gerade mit ungewohnten Booten in fremden Gewässern ist die Unfallgefahr besonders groß und der von örtlichen Schiffsvermietern angebotene Haftpflichtschutz oft unzureichend. Achten Sie falls nötig darauf, dass Ihr heimischer Versicherer auch Schäden mit im Ausland geliehenen Booten reguliert. In Normaltarifen nicht mitversichert ist das Verchartern des eigenen Segel- oder Motorbootes. Bevor Sie Ihr Boot gegen Bezahlung verleihen, nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und ergänzen Sie den Haftpflichtschutz um eine entsprechende Vereinbarung. Sie haben Fragen zur Bootshaftpflichtversicherung oder wollen Ihren Versicherungsschutz aktualisieren? Lassen Sie sich jetzt beraten.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: 3dman_eu@pixabay)

Zurück

Qualifikation und Leistungsspektrum

Serviceplattform für Cybersecurity und Cyberawareness
Serviceplattform zur Haftungsvermeidung der Organschaft

Dozent der CAk, Berlin
Mitglied im Fachverband der Cyberberater Deutschland
Grundschutz Praktiker des BSI, Bonn

Certified Risk-Manager DIN Norm 31000
Certified Cyberrisk-Manager

Kontakt

HARTMUT NAUJOK
Hauptstraße 69
D-27478 Cuxhaven

Filialniederlassung

HARTMUT NAUJOK
Unterste Kamp 1
D-42549 Velbert