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Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren
  • HARTMUT NAUJOK
  • Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren
14.12.2017 20:42

Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren

Ob Australien, Kanaren, Florida oder Thailand: Wer genügend Zeit hat, reist im Winter oft für Monate in sonnigere Gefilde. Geht man länger als zwei Monate auf Reisen, sollte man den Gebäude- und Hausratversicherer informieren, um den Deckungsschutz nicht zu gefährden.

Unbewohnte Häuser und Wohnungen sind deutlich häufiger von Einbrüchen und Sachschäden betroffen, das zeigt die Statistik. Ist ein Objekt mehr als 60 Tage unbewohnt, werten Hausrat- und Gebäudeversicherer dies als so genannte Gefahrerhöhung und behalten sich vor, im Schadenfall die Erstattung zu kürzen. Schlimmstenfalls kann die Leistung sogar ganz verweigert werden. Wichtig deshalb: Wer länger als zwei Monate auf Reisen geht, sollte den Versicherer darüber informieren. Der Versicherer entscheidet dann im Einzelfall, ob wegen des höheren Schadenrisikos eventuell ein Beitragszuschlag fällig wird. Lässt man die eigene Immobilie länger alleine, gilt in jedem Fall: Türen und Fenster gut verschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, frostgefährdete Leitungen leeren, Heizung mindestens auf Frostschutz eingestellt lassen, Elektrogeräte vom Stromnetz trennen.

Einfach aber wirksam als Sicherheitsmaßnahme gegen Einbrüche: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Außerdem am besten einen Nachbarn oder eine andere Vertrauensperson um regelmäßige Leerung des Briefkastens bitten, denn überquellende Briefkästen sind eine klare Einladung für Einbrecher. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor - im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis zu 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme. Tipp: Wer Kaufnachweise über Hausratgegenstände regelmäßig abheftet, hat es im Ernstfall leichter, einen Versicherungsschaden nachzuweisen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: 12019@pixabay)


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