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Privates Krankentagegeld: Warum auch Arbeitnehmer vorsorgen sollten
  • HARTMUT NAUJOK
  • Privates Krankentagegeld: Warum auch Arbeitnehmer vorsorgen sollten
14.03.2020 15:49

Privates Krankentagegeld: Warum auch Arbeitnehmer vorsorgen sollten

Trotz Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und Leistungen der gesetzlichen Kasse - gerade gut verdienende Arbeitnehmer erleiden bei längerer Krankheit oft hohe Gehaltseinbußen. Sind Kredite abzuzahlen oder eine Familie zu versorgen, droht schnell ein finanzieller Engpass. Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung aber schon für wenige Euro im Monat schließen.

Mit dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beendet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Danach gibt es 78 Wochen lang Geld nur noch von der Krankenkasse: 70 Prozent des Bruttoverdiensts, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 Euro (Stand 2020) und gekürzt um den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Beispiel: Lydia W. verdient als leitende Architektin 7.500 Euro brutto im Monat. Wegen einer schweren Erkrankung wird sie über mehrere Monate arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen stellt ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt erhält die leitende Angestellte monatlich nur noch ca. 2.932,33 Euro - mehr als 1.100 Euro weniger als ihr bisheriges Nettogehalt und zu wenig, um die Lebenshaltungskosten zu decken und eventuell laufende Kredite für eine Immobilie und das Auto abzuzahlen.

Schon mit einem privaten Krankentagegeld von 35 Euro kann Lydia W. diese Vorsorgelücke nahezu schließen. Eine geringe Summe, die im Ernstfall aber entscheidend hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Der Schutz ist zum Glück gar nicht teuer, schon für wenige Euro im Monat lässt sich ein Krankentagegeld privat versichern. Die Absicherung ist vor allem zu empfehlen, wenn man zum Beispiel eine Immobilie finanziert oder als Hauptverdiener für eine Familie verantwortlich ist. Tipp: Der Krankentagegeld-Versicherer sollte im Kleingedruckten ausdrücklich auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten. So muss man keinen Verlust des Versicherungsschutzes fürchten, auch wenn man bereits in den ersten Jahren länger krank wird und das private Krankentagegeld in Anspruch nehmen muss.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Myriams-Fotos@pixabay)

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