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Krankentagegeld läuft aus: Wie verhalte ich mich richtig?

KRANKEN TAGEGELD

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn das Krankentagegeld ausläuft

Das müssen Sie über das Krankentagegeld wissen

Wieviel?

Das Krankentagegeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent vom Netto-Einkommen.

Wie lange?

Für ein und dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen lang Krankentagegeld. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist allerdings schon mit drin. Bei 6 Wochen Entgeltfortzahlung bleiben also noch 72 Wochen, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.

Was dann?

Bei einer langwierigen Krankheit handelt es sich also immer um einen finanziellen Einschnitt, der sich über viele Monate hinziehen kann. Noch schwieriger wird es, wenn die 78 Wochen auslaufen, die Krankheit aber noch anhält.

Darauf müssen Sie achten, wenn das Krankengeld ausläuft

Erstens: Prüfen Sie Ansprüche bei der Agentur für Arbeit!

Wenn Sie vor Ihrer Erkrankung wenigstens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt waren, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld beträgt im Regelfall 60 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sind Kinder im Haushalt, erhalten Sie 67 Prozent.

Das Problem: Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Was heißt das aber für Sie, wenn Ihr Krankengeld gerade ausgelaufen ist, Sie aber noch nicht wieder gesund sind. Dann stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung“. Andernfalls wird die Agentur für Arbeit nicht zahlen. Es klingt paradox – wenn Sie finanziell jedoch nach Auslaufen des Krankengeldes auf die Leistungen des Arbeitsamts angewiesen sind, ist dies der einzige Weg, an Ihr Geld zu kommen. Übrigens auch, wenn Sie eigentlich noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sollten, gilt:

 

Zweitens: Melden Sie sich beim Jobcenter!

Mit allem, was dazu gehört. Beantragen Sie Arbeitslosengeld II, müssen Sie sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen. Das heißt: Sie geben Auskunft über Ihr regelmäßiges Einkommen sowie über Ihr Vermögen. Nur wer tatsächlich bedürftig ist, erhält Arbeitslosengeld II. Das kann dazu führen, dass mitunter Lebensversicherungen aufgelöst oder Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.

 

Drittens: Haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt?

Wenn innerhalb der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten, absehbar ist, dass Sie nicht wieder arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen Ihre Ansprüche kostenlos ausrechnen.

 

Viertens: Vorsicht beim Hamburger Modell!

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukommen, ist Weitsicht gefragt. Viele Angestellte kehren nach längerer Krankheit in kleinen Schritten zurück, beispielsweise über das sogenannte Hamburger Modell.

Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Selbst wenn Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bereits wieder einige Stunden arbeiten, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld des Arbeitgebers. Sie sind weiterhin im Krankengeldbezug. Mit anderen Worten: Wenn Sie zum Beispiel das Hamburger Modell nutzen möchten, muss dies zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Läuft das Krankengeld aus, ist es zu spät!

 

Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!

Auch das klingt erst einmal widersprüchlich. Hintergrund ist die sogenannte Blockfrist. Innerhalb von drei Jahren zahlt die Versicherung für eine Erkrankung maximal die oben angesprochenen 78 Wochen Krankengeld. Erst wenn diese dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, ist es möglich, dass eine erneute Blockfrist beginnt. In dieser kann abermals höchstens 78 Wochen lang Krankengeld fließen.

Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen – und zwar für dieselbe Erkrankung
  • Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld
  • Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben

Der letzte Punkt erklärt, warum es in diesem Fall wichtig ist, sich nach Auslauf des Krankengeldes nicht lückenlos krankschreiben zu lassen. Und das obwohl sonst stets dazu geraten wird, genau darauf zu achten!

Quelle: Sozialverband Schleswig-Holstein – SoVD

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn die Kasse Druck macht? Führt eine neue Erkrankung zu einem neuen Anspruch auf Krankengeld? Sprechen Sie uns an, damit Sie während und nach dem Bezug von Krankengeld keine bösen Überraschungen erleben.

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Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung ein.

 

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Qualifikation und Leistungsspektrum

Serviceplattform für Cybersecurity und Cyberawareness
Serviceplattform zur Haftungsvermeidung der Organschaft

Dozent der CAk, Berlin
Mitglied im Fachverband der Cyberberater Deutschland
Grundschutz Praktiker des BSI, Bonn

Certified Risk-Manager DIN Norm 31000
Certified Cyberrisk-Manager

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