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Rentenkürzungen bei Pensionskassen

DROHENDE RENTENKÜRZUNGEN

Finanzielle Schieflage bei rund ein Drittel der deutschen Pensionskassen

Anpassung von Verrentungsfaktoren

Pensionskassen können bei der BaFin beantragen, die Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge anzupassen, wenn in ihrer Satzung oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Anpassungsklausel mit Genehmigungsvorbehalt durch die BaFin enthalten ist. Laut der Antwort auf eine frühere Anfrage von Bündnis 90/die Grünen mussten zwischen 2007 und 2017 bereits 27 Pensionskassen die Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge mit Billigung der BaFin senken. Darunter auch die größten Branchen-Pensionskassen BVV und VBL.

Ernste Lage: Wer wäre von Rentenkürzungen betroffen?

Nun haben sich die Grünen erneut mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gewandt, um Näheres zu den die Betriebsrenten betreffenden Fakten zu erfahren. Unter anderem wollen sie wissen, wie viele Personen Anspruch auf eine Betriebsrente haben und viele Personen von der Kürzung zugesagter Leistungen betroffen wären. Außerdem soll die Bundesregierung Stellung zu den Angaben der BaFin nehmen, nach denen die Lage bei Pensionskassen, die 10% der 165 Mrd. Euro Kapitalanlagen verwalten, sehr ernst sei.

(Quelle: AssCompact)

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