Keine Branchenbeschränkung
SICHERHEIT FÜR REPRÄSENTANTEN
Die Verantwortungsträger schützen ihr Privatvermögen mit einer D & O Vermögensschadenhaftpflicht

Die heutige Wirtschaftswelt ist geprägt durch hohe Komplexität und einer zunehmend verschärften Rechtslage. Disruptive Geschäftsmodelle, Digitalisierung und hohe Geschwindigkeiten in Entscheidungsprozessen stellen Manager vor völlig neue Herausforderungen als noch vor einigen Jahren. Fehlentscheidungen können dabei zu hohen Risiken führen - für das Privatvermögen des Managers aber auch für das Bilanzvermögen eines Unternehmens.
Die Absicherung von den Fehlentscheidungen einer Führungskraft beispielsweise durch Panne, Irrtum, Versehen oder Fahrlässigkeit bilden den Kern einer D & O Vermögensschadenhaftpflicht (D & O = Directors & Officers). Das wissentliche Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder auch Weisung ist in einer gewöhnlichen D & O Vermögensschadenhaftpflicht jedoch ausgeschlossen. Die wissentliche Pflichtverletzung ist seit Jahren vermehrt die Ursache für Haftungsfälle und Deckungsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Versicherern. Diese risikoreiche Mischung führt dazu, dass Repräsentanten immer häufiger ohne Versicherungsschutz agieren.
Vertrauensmissbrauch ist keine Seltenheit mehr. D & O Versicherer berufen sich bei wissentlicher Pflichtverletzung auf den jeweiligen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen. Die Vertrauensschadenversicherung wird dabei für Manager unerlässlich.
Vom Vorstand eines DAX-Konzerns bis zum Geschäftsführer eines regionalen Mittelständlers: Immer öfter sind Führungskräfte nach Managementfehlern mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Das kann die Entscheidungsfreude bremsen und dem Unternehmenserfolg schaden.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte unterliegen der so genannten Organhaftung, für finanzielle Schäden werden sie oft persönlich zur Verantwortung gezogen. Mit einer D & O Vermögensschadenhaftpflicht können Unternehmen ihr Führungspersonal gegen dieses Risiko absichern.
Diee D & O Vermögensschadenhaftpflicht kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche beispielsweise von Aktionären, Kunden oder Gläubigern auf. Eingeschlossen sind je nach Vertrag auch Schadenersatzansprüche des eigenen Unternehmens gegen den Manager, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes" verletzt und der Firma dadurch Schaden zufügt.
Beispiel: Der Geschäftsführer eines Maschinenbauers versäumt die fristgerechte Abgabe von Konstruktionsunterlagen an einen Kunden, der Kunde tritt vertragsgemäß vom Kauf zurück, dem Unternehmen entgeht ein hoher Gewinn. Wird dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen, zahlt der Versicherer Schadenersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Das unterscheidet die D & O Vermögensschadenhaftpflicht vom einfachen Managerrechtsschutz, der zwar die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen übernimmt, nicht aber den Schaden selbst. Hier einige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen:
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Warum eine Vertrauensschadendeckung?
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Warum ein erweiterter Strafrechtsschutz?
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Warum eine Vermögensschadenrechtsschutz?
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Wofür benötigt die Geschäftsführung einen Anstellungsrechtsschutz?
Die Anforderungen, die eine Absicherung der Repräsentanten eines Unternehmens durch eine D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt, sind anspruchsvoll. Welchen Stellenwert eine solche Versicherung in der heutigen Wirtschaftswelt für die verantwortlich Handelnden - zu ihrem eigenen Schutz - einnimmt, lässt sich an diesen weitergehenden Fragestellungen bemessen:
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Existiert für die Geschäftsleitung, die unter Umständen im Ernstfall mit dem persönlichen Vermögen haftet, eine D & O Vermögensschadenhaftpflicht mit aktuell ausreichend hohen Versicherungssummen?
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Gibt es eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung und eine unverfallbare Nachhaftung?
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Ist ein erweiterter Strafrechtsschutz beinhaltet, der auch das Auslandsgeschäft inkludiert?
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Besteht ein Anstellungsrechtsschutz, der bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber die Rechtsschutzkosten vor einem ordentlichen Gericht trägt? Für diese Kosten kommt nämlich eine Familienrechtsschutzversichrung nicht auf...
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Ist eine Vertrauensschadenversicherung inkludiert, die auch bei einer "wissentlichen Pflichtverletzung" Deckung erteilt?
Herausforderungen & Risiken im heutigen Wirtschaftsleben
Die Lösung:
Schutz der Verantwortlichen vor persönlicher Haftung durch eine D & O Vermögensschadenhaftpflicht
Mit entsprechend abgestimmten und notwendigen Versicherungssummen ist ein Unternehmen hinreichend und bedarfsorientiert finanziell gesichert, wenn durch den Nachweis des Verschuldens durch das Management eine Subsidiarhaftung an die Verantwortlichen erfolgt. Da diese zumeist gesamtschuldnerisch haften, kann die Durchgriffshaftung bis in das Privatvermögen der Repräsentanten erfolgen.
Spätestens jetzt ist guter Rat teuer und die Verantwortlichen sind auf sich selbst gestellt, insbesondere wenn eingetretene Vermögensschäden vom Unternehmen an sie weitergeleitet werden. Im schlimmsten Fall macht das Durchreichen der eingetretenen Vermögensschäden im Unternehmen auch vor Haus und Hof eines Managers nicht Halt. Eine private Rechtsschutzversicherung bietet hier keine ausreichende Absicherung und beinhaltet auch nicht den Anstellungsrechtsschutz für leitende Angestellte - vor allem dann nicht, wenn es zu vorsätzlichem Fehlverhalten im strafrechtlichen Sinne kam.
Eine sinnvolle Absicherung bietet eine D & O Vermögensschadenhaftpflicht. Sie kann als komfortabler Firmenvertrag abgeschlossen werden, dann sind automatisch alle Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte des Unternehmens versichert. Kapitalgesellschaften können auf Wunsch sogar die Haftung Ihrer Aufsichtsräte für Fehler bei der Unternehmenskontrolle absichern.
Leistungsmerkmale und Anforderungsprofil einer D & O Vermögensschadenhaftpflicht
Allgemeine Leistungsmerkmale
Keine Unterscheidung von Profit- und Non-Profit-Unternehmen
Abschluss der D&O Vermögensschadenhaftpflicht mit sofortiger Deckungsbestätigung (Versicherungsbestätigung)
Keine zusätzlichen Risikounterlagen (z.B. Bilanz, Lagebericht) im vereinfachten Antragsverfahren erforderlich
Weltweiter Schutz
Wegfall aller Sublimite (Ausnahme bei Abwehrkostenlimit und Gehaltsfortzahlungsklausel)
Berücksichtigung des erweiterten Vermögensschadenbegriffs bei der D&O Managerhaftfplicht
Freie Anwaltswahl
Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer
Professionelles und schnelles Schadenmanagement
Beitragssicherheit durch fixe Versicherungsprämien der D&O Managerhaftpflicht
Versicherungsschutz endet weder bei Beantragung noch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens automatisch
Mitversicherung des Insolvenzverfahrens gegen Optionsprämie möglich
Verzicht auf Anfechtung und Rücktritt
Beitragsfreie unverfallbare Nachmeldefrist von 120 Monaten
Versicherungsumfang
Größtmöglicher Kreis der mitversicherten Personen (auch für Ehegatten und Erben)
Automatische Mitversicherung von Tochterunternehmen
Bis € 5.000.000 Versicherungssumme im vereinfachten Antragsverfahren abschließbar
Vollständiger Wegfall der Zurechnungsklausel (keine Zurechnung von Handlungen/Unterlassungen anderer Versicherungsnehmer)
Keine Anrechnung von Anteilen Angehöriger oder versicherter Personen bei Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote
Mitversicherung von straf- oder zivilrechtlichen Sicherheitsleistungen (Kautionen)
Vollwertiger Abwehrschutz auch bei Vorsatzvorwurf (nur direkter Vorsatz ausgeschlossen)
Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung
Beitragsfreie, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsdeckung
Übernahme von Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Schadenminderungs, Schadenermittlungs- und Reisekosten
Rechtssicherheit durch präzise und klar verständliche Formulierungen in den Versicherungsbedingungen
Beitragsfreie Mitversicherung von Fremdmandaten (OD-Deckung) ohne Sublimit, von Allokationsschäden (Mischfällen), von Reputationsschäden bis zur Versicherungssumme
Anforderungsprofil einer belastbaren D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Folgende Fragen sollten Sie zusätzlich vor der Auswahl des Versicherers unbedingt klären:
Außen- und Innendeckung
Ist die uneingeschränkte Abdeckung von Außenansprüchen und Innenansprüchen gewährleistet? Oder ist die Innenverhältnisdeckung eingeschränkt? Beispiele für Deckungseinschränkungen sind:
• Gerichtsklausel
• Trennungsklausel
• Ausschluss von Mehrheitsgesellschafteransprüchen (sog. „major-shareholder"-Klausel)
Absicherungsbedarf des Unternehmens
• Sind Tochtergesellschaften und neu gegründete Gesellschaften in den Versicherungsschutz einzubeziehen?
• Müssen Mandate in anderen Gesellschaften und Non-Profit Vereinigungen mitversichert werden?
• Wird weltweiter Versicherungsschutz, ggf. auch für die USA und Common-Law-Ländern benötigt?
Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche
Sind Ansprüche sowohl privatrechtlichen Inhalts als auch öffentlich-rechtlichen Inhalts gedeckt? Hier handelt es sich z. B. um Schadenersatzansprüche gegen Manager, ausgelöst durch Finanzbehörden wegen ausstehender Steuerzahlungen, oder um Ansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge.
Rückwärtsversicherung
Gibt es eine (unbegrenzte) Rückwärtsversicherung? Wie ist die Klausel zur Rückwärtsversicherung formuliert? Die Frage ist: Wird eine Versicherung „frei von bekannten Pflichtverletzungen" zugesagt oder werden weitere Einschränkungen definiert?
Ausschlusskatalog
Wie ist der Ausschlusskatalog gestaltet? Jeder Ausschluss schränkt den Umfang der Deckung ein. Da es keine genormten Bedingungen gibt, ist der Ausschlusskatalog besonders kritisch zu prüfen und ggf. sollten Alternativangebote eingeholt werden. Besonders zu beachten sind die Fragen:
• Wird ein reiner Vorsatzausschluss oder als zusätzlicher Ausschluss die „wissentliche" Pflichtverletzung definiert?
• Sind Ansprüche gegen Manager ausgeschlossen? Etwa im Zusammenhang mit
- Umweltschäden,
- fehlerhaften Produktlieferungen,
- fehlerhaftem oder unzureichendem Abschluss von Versicherungen (einem Manager kann z. B. eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden,
wenn nicht alle Gebäude in die Feuerpolice mit eingeschlossen sind), oder bei
- Insolvenz (ein Versicherungsschutz, der sich auch auf den Insolvenzfall erstreckt, ist besonders wichtig, da Insolvenzverwalter routinemäßig
Ansprüche gegen Manager prüfen).
Klauseln
• Wie ist die Eigenschadenklausel gestaltet? Werden auch Anteile von Ehegatten, Kindern und Eltern angerechnet?
• Wie ist die Nachhaftung geregelt?
Hintergrund: Gibt es z.B. eine Verfallktausel, d.h. eine Streichung der Nachhaftung bei Versichererwechsel? Dies kann zu Deckungslücken führen.
Obliegenheiten-Katalog und Anzeigepflichten
Wie umfangreich sind der Obliegenheitenkatalog sowie die Anzeigepflichten ausgestaltet?
• Besteht eine Verpflichtung zur vorsorglichen Anzeige von Fehlverhalten? Dies wäre problematisch.
• Besteht Versicherungsschutz ohne gesonderte Meldung gegenüber dem Versicherer, auch wenn Änderungen der Gesellschaft im laufenden
Versicherungsjahr vorgenommen werden?
• Sind Neugründungen von Gesellschaften und neu erworbene Beteiligungen vorn Versicherungsschutz automatisch oder nur nach Meldung vom
Versicherungsschutz umfasst?
Weitere Aspekte
• Ist auf Grund des Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt zu vereinbaren?
• Welche Versicherungssumme soll vereinbart werden? Als Faustformel gilt: die Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10% der Bilanzsumme.
• Sind auch leitende Mitarbeiter vom Versicherungsschutz umfasst?